Der Ablauf der Notrufverfolgung beim Vitakt Hausnotruf
Die Notrufverfolgungsliste teilt der Vitakt-Kunde bei Vertragsabschluss mit. In dieser Liste stehen die Personen bzw. Institutionen, die im Notfall verständigt werden sollen und die einen Schlüssel zur Wohnung des Vitakt-Kunden besitzen. Sie werden in einer Situation, in der Unterstützung benötigt wird, nach ihrer Position auf der Liste benachrichtigt. Kann die erste Person in der Notrufverfolgungsliste nicht erreicht werden, wird versucht die zweite Person zu benachrichtigen usw. bis jemand erreicht wird. In einer akuten Notlage wird der Rettungsdienst benachrichtigt.
Um einen Notruf sicher beurteilen zu können, bitten wir den zukünftigen Hausnotrufkunden oder seine Angehörigen das Formular “Ergänzende Informationen”, das ebenfalls bei Vitakt zu bekommen ist, auszufüllen. Darin kann festgehalten werden, ob der Vitakt-Kunde gesundheitliche Einschränkungen hat, ob noch ein Angehöriger in der Wohnung lebt, oder die Wohnung bauliche Besonderheiten aufweist etc. So ist es z.B. wichtig zu wissen, ob ein Vitakt-Kunde schwerhörig ist. In diesem Fall wird häufiger und lauter in seine Wohnung gesprochen, um sich bei ihm bemerkbar zu machen.
Durch das Vitakt Hausnotrufsystem und die kompetenten Mitarbeiter in der Leitstelle ist zuverlässig Hilfe da, wenn es darauf ankommt.
Der Ort an dem Ihr potentieller Notruf eintrifft
Sie ist wichtiger Teil der Notrufkette. In unserer Servicezentrale setzen wir ausschließlich geschulte und freundliche Mitarbeiter ein, die die Notrufe annehmen und
zuverlässig bearbeiten. Die Servicezentrale ist 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag besetzt.
Auch durch die Technik wird ein Maximum an Sicherheit geboten. Sie gewährleistet, dass ein ausgelöster Notruf nicht verloren geht. Alle für den unterbrechungsfreien Betrieb
der Notrufzentrale erforderlichen Systeme sind mehrfach vorhanden. Sämtliche Prozesse und Abläufe in der
Leitstellentechnik, Fernmeldeinfrastruktur sowie in der Notrufbearbeitung und -verfolgung werden ständig überwacht und unmanipulierbar dokumentiert.
Im Februar 2002 hat das Euro Call-Control-Center – zu dem die Servicezentrale gehört – von der TÜV CERT-Zertifizierungsstelle des TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg als erstes Unternehmen in Deutschland das Beta-Sicherheits-Zertifikat für “Leitwarte für Fernnotrufe & Kommunikationssystem, 24-Stunden-Notrufzentrale, Call-Center” erhalten. Dieses Zertifikat ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Bearbeitung von Notrufen bei uns in sicheren Händen liegt.
Das Vitakt-Basis-System kostet monatlich ab 25,50€ und die einmalige Installation, incl. Einweisung 49,00€. Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, kann einen Antrag auf Kostenübernahme für das Vitakt-Hausnotrufsystem bei seiner Pflegekasse stellen. Wenn dieser Antrag genehmigt wird, ist dieses Vitakt-Hausnotrufsystem zuzahlungsfrei.
Das Vitakt-Vario-System kostet monatlich ab 25,50€ und die einmalig Installation, incl. Einweisung 49,00€, sowie einmalig 86,00€ für die Bereitstellung der Telekommunikationsleistung. Letzterer Betrag wird nicht von der Pflegekasse übernommen und ist daher selbst zu zahlen.
Sie erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung, d.h. Sie haben eine Pflegestufe, oder Sie haben einen Angehörigen, bei dem dies zutrifft? Vitakt-Hausnotruf ist seit 1995 Vertragspartner der Spitzenverbände der gesetzlichen Pflegekassen und das Vitakt-Hausnotrufsystem ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel (Pos.Nr. 52.40.01.1010). Bei Pflegebedürftigkeit kann – unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe – ein Antrag auf “Leihweise Überlassung des technischen Hilfsmittels Vitakt-Hausnotruf” gestellt werden. Diesen Antrag können Sie bei Vitakt bekommen.
Vorteile für den Vitakt-Kunden sind: Bei Antragsgenehmigung rechnet Vitakt die Kosten für die Einrichtung und die monatliche Miete direkt mit der Pflegekasse ab. Und die anderen Geld- oder Sachleistungen, die von der Pflegekasse erbracht werden, bleiben davon unberührt.
Wenn Sie ein Vitakt-Vario bestellen möchten, sind die Kosten für die Bereitstellung der Telekommunikationsleistung selber zu zahlen. Der Betrag von 86,- Euro wird nicht von der Pflegekasse übernommen.
Es folgt ein Auszug aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis, in dem die pflegerischen Indikatoren beschrieben werden, die gegeben sein müssen, damit die Pflegekasse einer Kostenübernahme zustimmen kann:
“Hausnotrufsysteme kommen in Frage bei allein lebenden oder über weite Teile des Tages allein lebenden Pflegebedürftigen, die mit handelsüblichen Telefonen in Notsituationen keinen Hilferuf absetzen können und bei denen aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes jederzeit der Eintritt einer derartigen Notsituation erwartet werden kann. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Pflegebedürftige mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen/geistigen Einschränkungen im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbständig abzusetzen.”